Bearbeitet von: Sara Stöcklin
Der respektvolle und würdevolle Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche Baselland, der die Reformierte Kirchgemeinde Muttenz angehört.
Sara Stöcklin,
Aufgrund von Medienberichten wurde kürzlich bekannt, dass im Umfeld der Reformierten Kirche Baselland Grenzverletzungen gegenüber Jugendlichen erfolgt sind. Die Reformierte Kirche Baselland und ihre Kirchgemeinden nehmen das Gerichtsurteil zur Kenntnis. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften stehen sie vollumfänglich in der Verantwortung, dass ihre Mitarbeitenden aller Berufsgruppen der Handlungspflicht nachkommen, wonach bei Grenzverletzungen die » Null-Toleranz gilt.
Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche, so Paragraph 18 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, «setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.»
Zu unseren Präventionsmassnahmen gehören ein Verhaltenskodex, obligatorische Schulungen für Mitarbeitende, das Einholen von Sonderprivatauszügen und unabhängige Melde- und Beratungsstellen. Bis ein umfassendes Konzept zum Schutz vor Grenzverletzungen der Kantonalkirche Baselland vorliegt (dieses ist in Arbeit), orientieren wir uns als Reformierte Kirchgemeinde Muttenz verbindlich am » Schutzkonzept der Zürcher Kantonalkirche.
Bei einem Verdacht oder sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Anlaufstellen zu kontaktieren.
Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung
Die Reformierte Kirche Baselland hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene, Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie unterstehen der Schweigepflicht und werden nur mit Einverständnis der betroffenen Person tätig.
» www.vertrauenspersonen.bl.ch
Die Reformierte Kirche Baselland hat zudem ein » Merkblatt zum Thema veröffentlicht und interne Ansprechpersonen bestimmt, mit denen ebenso das Gespräch gesucht werden kann:
Pfarrerin Regine Munz, 061 400 20 67, regine.munz@pbl.ch
Pfarrer Rolf Schlatter, 061 400 20 61, rolf.schlatter@ksbl.ch
Kontaktperson der Personalkommission unserer Kirchgemeinde ist » Guido Langenegger.
Download: » Konzept zum Schutz vor Grenzverletzungen
Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche, so Paragraph 18 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, «setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.»
Zu unseren Präventionsmassnahmen gehören ein Verhaltenskodex, obligatorische Schulungen für Mitarbeitende, das Einholen von Sonderprivatauszügen und unabhängige Melde- und Beratungsstellen. Bis ein umfassendes Konzept zum Schutz vor Grenzverletzungen der Kantonalkirche Baselland vorliegt (dieses ist in Arbeit), orientieren wir uns als Reformierte Kirchgemeinde Muttenz verbindlich am » Schutzkonzept der Zürcher Kantonalkirche.
Bei einem Verdacht oder sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Anlaufstellen zu kontaktieren.
Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung
Die Reformierte Kirche Baselland hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene, Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie unterstehen der Schweigepflicht und werden nur mit Einverständnis der betroffenen Person tätig.
» www.vertrauenspersonen.bl.ch
Die Reformierte Kirche Baselland hat zudem ein » Merkblatt zum Thema veröffentlicht und interne Ansprechpersonen bestimmt, mit denen ebenso das Gespräch gesucht werden kann:
Pfarrerin Regine Munz, 061 400 20 67, regine.munz@pbl.ch
Pfarrer Rolf Schlatter, 061 400 20 61, rolf.schlatter@ksbl.ch
Kontaktperson der Personalkommission unserer Kirchgemeinde ist » Guido Langenegger.
Download: » Konzept zum Schutz vor Grenzverletzungen
